Bedingungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von Sesterio nach Ziffer 8.8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Empfehlungsprogramm ist eine freiwillige Zusatzleistung des Anbieters und nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Im Übrigen gelten die AGB unverändert.
1.1 Teilnahmeberechtigt ist der Kunde, sofern für ihn ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Solo-Lizenz (ein bis vier Nutzerplätze) besteht. Ausgeübt wird die Teilnahme durch den im Nutzerkonto hinterlegten Hauptinhaber; nur er erhält einen Empfehlungslink.
1.2 Prämie und Willkommensgutschrift werden dem Zahlungskonto des Kunden gutgeschrieben — also dem Konto, auf das auch die Entgelte abgerechnet werden. Das gilt unabhängig davon, wer die Rolle des Hauptinhabers gerade innehat, und unabhängig davon, auf welchen Namen und welche Anschrift die Rechnung ausgestellt ist.
1.3 Für Team-, Business- und Enterprise-Lizenzen steht das Empfehlungsprogramm derzeit nicht zur Verfügung. Grund ist nicht die Form der Gutschrift, sondern der Zuschnitt dieser Lizenzen: Dort sind Nutzerplätze häufig mit selbständigen Personen besetzt, die nicht Vertragspartner sind. Eine Gutschrift auf das Zahlungskonto des Kunden käme ihnen nicht zugute. Bei einer Solo-Lizenz fallen Empfehlender und Vertragspartner dagegen zusammen.
1.4 Die Teilnahme setzt voraus, dass ein laufendes Abonnement besteht, auf dessen Entgelte eine Gutschrift verrechnet werden kann.
1.5 Der Hauptinhaber gibt den Empfehlungslink ausschließlich selbst weiter; eine Übermittlung von Kontaktdaten Dritter an den Anbieter zum Zweck der Ansprache findet nicht statt.
2.1 Schließt eine über den Empfehlungslink geworbene Person einen kostenpflichtigen Vertrag und hat sie Entgelte für mindestens drei Monate tatsächlich entrichtet, entsteht für den Kunden eine Prämie. Eine Jahresrechnung deckt zwölf Monate ab und erfüllt diese Voraussetzung mit ihrer Zahlung.
2.2 Die Prämie beträgt, bemessen nach dem Preisplan des Geworbenen im Zeitpunkt der Gutschrift:
| Preisplan des Geworbenen | Prämie |
|---|---|
| Solo | 1 Monatsbeitrag |
| Team oder Business | 6 Monatsbeiträge |
| Enterprise | 12 Monatsbeiträge |
2.3 Maßgeblich für die Höhe ist der Monatsbeitrag, der im Zeitpunkt der Gutschrift für den werbenden Kunden gilt. Bei jährlicher Zahlweise wird die Jahresvergütung durch zwölf geteilt.
2.4 Mehrere Prämien werden addiert.
3.1 Die über einen Empfehlungslink geworbene Person erhält eine Willkommensgutschrift in Höhe eines Monatsbeitrags ihres eigenen Vertrags.
3.2 Sie entsteht mit der ersten von ihr tatsächlich entrichteten Rechnung und ist von der Prämie des Teilnehmers unabhängig; sie entsteht auch dann, wenn eine Prämie mangels erreichter Drei-Monats-Schwelle nicht oder nicht mehr entstehen kann.
4.1 Prämie und Willkommensgutschrift werden als Guthaben auf dem Zahlungskonto des jeweiligen Kunden gutgeschrieben (Ziffer 1.2) und mit dessen nächsten fälligen Entgelten verrechnet.
4.2 Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
4.3 Das Guthaben bleibt bestehen, wenn der Vertrag endet, und wird bei einem erneuten Vertragsschluss weiter verrechnet.
5.1 Eine Prämie entsteht nicht bei Eigenempfehlung.
5.2 Eine Prämie entsteht nicht, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Anmeldung des Geworbenen nicht nach Ziffer 1 teilnahmeberechtigt war.
5.3 Rechnungen ohne tatsächliche Zahlung, insbesondere während einer kostenfreien Testphase, bleiben außer Betracht.
6.1 Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und das Empfehlungsprogramm jederzeit einstellen. Er wird eine Änderung oder Einstellung im Nutzerkonto bekanntgeben.
6.2 Bereits entstandene Prämien und Willkommensgutschriften bleiben von einer Änderung oder Einstellung unberührt. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche aus Empfehlungen, bei denen der Geworbene im Zeitpunkt der Änderung bereits einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hatte; für diese gelten die bei Vertragsschluss des Geworbenen veröffentlichten Bedingungen fort.
6.3 Da das Empfehlungsprogramm eine freiwillige Zusatzleistung ist, berührt eine Änderung oder Einstellung den Bestand und den Inhalt des Hauptvertrags nicht.
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Fassung dieser Teilnahmebedingungen: 2026-09-v1 · Stand 12.09.2026